Muss bei der Schule und beim Kindergarten mit Lärm und Staub gerechnet werden?

Mit den Auflagen in der UeO für schonende Abbaumethoden und der frühzeitigen Errichtung eines bepflanzten Schutzdammes in Richtung Rubigen werden Emissionen weitmöglichst minimiert und liegen gemäss Umweltverträglichkeitsprüfung innerhalb der gesetzlichen Vorgaben.

 

Topographie und Schutzdamm verhindern die direkte Einsicht in die Abbaustelle und schützen Anwohner und Schule. Weiter sind die meisten Schulzimmer gegen Süden oder Südosten, also weg von der Kiesabbaustelle, ausgerichtet.

 

Der Kiesabbau wird zudem nur während Etappe 5 und teilweise 6 (frühestens ab ca. 2035) für kurze Zeit in der Nähe des Schulhauses erfolgen (Distanz min. 200m) (vgl. Abstimmungsbotschaft Gemeinde Rubigen).

Visualisierungen der Ansicht vom Standort Schule finden Sie bei der Frage «Wie werden die Schule und die unmittelbar betroffenen Anwohner vor Emissionen geschützt?».