Bund, Kantone und Gemeinden haben eine regionale Selbstversorgung mit Kies und Deponievolumen sicherzustellen. Dabei stützt sich die Exekutive insbesondere auf folgende Grundlagen:
Das Bundesgesetz über die Raumplanung - Raumplanungsgesetz RPG schafft die räumlichen Voraussetzungen für eine ausreichende Versorgungsbasis für die Wirtschaft und begründet die Planungspflicht der öffentlichen Hand.
Mit dem Sachplan ADT nimmt der Kanton Bern seine Planungspflicht in Sachen Kies war:
Im TRP ADT legt die Region fest, welche Standorte in Zukunft die Versorgung gewährleisten sollen (> 30 Jahre). Im TRP ADT RKBM wird der Standort Rubigen als Stützpunkt von kantonaler Bedeutung für die Ver- und Entsorgung der Region ausgewiesen.
Im kommunalen Nutzungsplan wird die Ausgestaltung des Vorhabens festgelegt. In der Regel braucht es:
Das Projekt Kiesabbau Rütiweid wurde einer umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung UVP unterzogen. Sämtliche Umweltaspekte wurden genau untersucht und von Experten und kantonalen Fachstellen beurteilt. Das Projekt Kiesabbau Rütiweid hat die Prüfung erfolgreich bestanden.
Die Bevölkerung der Gemeinde Rubigen hat im Rahmen der Mitwirkung auf die Gestaltung des Projekts Einfluss genommen. Die Mitwirkungsveranstaltung fand am 7. März 2016 statt. Am 10. Juni 2018 entscheidet Rubigen nach der öffentlichen Auflage über die Genehmigung des Projektes (UeO Kiesabbau Rütiweid).