Politische und rechtliche Grundlagen

Bund, Kantone und Gemeinden haben eine regionale Selbstversorgung mit Kies und Deponievolumen sicherzustellen. Dabei stützt sich die Exekutive insbesondere auf folgende Grundlagen:

Das Raumplanungsgesetz

Das Bundesgesetz über die Raumplanung - Raumplanungsgesetz RPG schafft die räumlichen Voraussetzungen für eine ausreichende Versorgungsbasis für die Wirtschaft und begründet die Planungspflicht der öffentlichen Hand.

Der Sachplan Abbau, Deponie, Transport

Mit dem Sachplan ADT nimmt der Kanton Bern seine Planungspflicht in Sachen Kies war:

  • Bedarf 3 bis 4 Kubikmeter pro Einwohner pro Jahr
  • nach Möglichkeit regionale Selbstversorgung, die Standortfestlegung wird an die Regionen delegiert

Die Regionalen Teil-Richtpläne TRP ADT

Im TRP ADT legt die Region fest, welche Standorte in Zukunft die Versorgung gewährleisten sollen (> 30 Jahre). Im TRP ADT RKBM wird der Standort Rubigen als Stützpunkt von kantonaler Bedeutung für die Ver- und Entsorgung der Region ausgewiesen.

Der Kommunale Nutzungsplan

Im kommunalen Nutzungsplan wird die Ausgestaltung des Vorhabens festgelegt. In der Regel braucht es: 

  • Abbau- und Auffüllprojekt sowie Aussagen zu weiteren Teilprojekten (Natur, Gewässer, Wald, etc.)
  • Umweltverträglichkeitsbericht
  • Überbauungsordnung und -plan (Überwachung und Kontrolle)

Die Umweltverträglichkeitsprüfung

Das Projekt Kiesabbau Rütiweid wurde einer umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung UVP unterzogen. Sämtliche Umweltaspekte wurden genau untersucht und von Experten und kantonalen Fachstellen beurteilt. Das Projekt Kiesabbau Rütiweid hat die Prüfung erfolgreich bestanden. 

Der Volkswille

Die Bevölkerung der Gemeinde Rubigen hat im Rahmen der Mitwirkung auf die Gestaltung des Projekts Einfluss genommen. Die Mitwirkungsveranstaltung fand am 7. März 2016 statt. Am 10. Juni 2018 entscheidet Rubigen nach der öffentlichen Auflage über die Genehmigung des Projektes (UeO Kiesabbau Rütiweid).