Eingegangen ist eine Einsprache mit Rechtsverwahrung und Lastenausgleichsbegehren mit folgendem Hauptantrag: Auf den Erlass der UeO Kiesabbau Rütiweid sei seitens der Gemeinde Rubigen zu verzichten, eventualiter sei der UeO Kiesabbau Rütiweid durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung die Genehmigung zu verweigern. Über die Einsprache wird der Kanton entscheiden (vgl. Abstimmungsbotschaft Gemeinde Rubigen).
Im Rahmen dieser Einsprache wurden unter anderen folgende Argumente vorgebracht:
1. Die UeO Kiesabbau Rütiweid liegt teilweise ausserhalb des im kommunalen Richtplan Räumliche Gesamtentwicklung vorgesehenen Erweiterungsgebiet Kiesabbau und widerspricht diesem sowie der ortsbaulichen Strategie in verschiedenen Teilen.
Stellungnahme Gemeinderat: Die UeO Kiesabbau Rütiweid liegt vollständig innerhalb der kommunalen und kantonalen Richtplanung.
Der behördenverbindliche Richtplan ADT (Abbau Deponie Transporte) der Regionalkonferenz Bern-Mittelland vom 12. Dezember 2017 legt den Perimeter für das Abbaugebiet genau fest. Der kommunale Richtplan Räumliche Gesamtentwicklung (RRGE) bezieht sich direkt auf den Richtplan ADT (RRGE; Konzeptbeschrieb, Seite 19, Erweiterungsgebiet Kiesabbau Richtung Ost).
Das Naherholungsgebiet im Schattholz wird, wenn überhaupt, temporär nur am Rande beeinträchtigt. Die Brätlistelle und der Platz der Waldspielgruppe sind vom Kiesabbau nicht betroffen.
2. Der geplante Abbau betrifft sowohl die Natur (Landschaftsschutzgebiete), Landwirtschaftsflächen wie auch den Wald und widerspricht der kantonalen und eidgenössischen Gesetzgebung.
Stellungnahme Gemeinderat: Die Vorprüfung durch das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung hat ergeben, dass die Vorschriften der UeO der übergeordneten Gesetzgebung entsprechen.
Kies muss dort abgebaut werden, wo er geologisch vorkommt. Dabei ist nicht zu vermeiden, dass Landwirtschafts- oder Waldflächen betroffen sind. Die Nutzung als Kiesabbaugebiet ist jedoch nur vorübergehend und die Abbaufläche wird während des Abbauvorganges möglichst klein gehalten.
Jeder Schweizer verbraucht im Schnitt rund 4 m3 Kies pro Jahr. Dieser Kies muss möglichst regional abgebaut werden, um unnötig lange Transportwege zu vermeiden. Die übergeordneten Interessen an einer regionalen Kiesversorgung mit entsprechend geringerer Anzahl Lastwagenfahrten, sind gegenüber der temporären Nutzung von Landwirtschafts- und Waldfläche höher zu gewichten. In Rücksichtnahme auf die Natur wird in Rubigen zudem der Zusammenfluss des Stecki- und Schwarzbaches ökologisch aufgewertet, so dass im Endeffekt mehr natürlicher Lebensraum entstehen wird.
Die UeO Kiesabbau Rütiweid berücksichtigt die Aspekte der Natur, der Landschaft, der Landwirtschaft und des Waldes.
3. Die nur 200 Meter entfernte Schulanlage und die Schüler sind vom Kiesabbau durch Lärm und Staub ebenfalls betroffen.
Stellungnahme Gemeinderat: Die UeO Kiesabbau Rütiweid berücksichtigt den Immissionsschutz. Dass Kiesabbau Immissionen verursacht, ist unbestritten. Mit den Auflagen in der UeO für schonende Abbaumethoden und der frühzeitigen Errichtung eines bepflanzten Schutzdammes gegen Rubigen hin werden diese jedoch weitmöglichst minimiert und liegen gemäss Umweltverträglichkeitsprüfung innerhalb der gesetzlichen Vorgaben. Die Topographie und der Damm verhindern zudem die direkte Einsicht in die Abbaustelle und schützen nicht nur die Einsprecher sondern auch die Schule. Im Weiteren sind die meisten Schulzimmer gegen Süden oder Südosten, also weg von der Kiesabbaustelle ausgerichtet. Zu beachten ist schliesslich, dass der Kiesabbau nur während Etappe 5 und teilweise 6 (frühestens ab ca. 2035) für kurze Zeit in der Nähe des Schulhauses erfolgt. Die Immissionen der Kiesgrube werden während der meisten Zeit nicht oder kaum wahrnehmbar sein.
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Weitere Fragen zum Thema «Rechtliches»:
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