Das Naherholungsgebiet Schattholz mit Brätlistelle und der Lernort können während der gesamten Abbauzeit uneingeschränkt benützt werden, ebenso die Wander-, Reit- und Radwege; teilweise mit Umleitung. Beim Schützenstand wird eine Verbesserung der aktuellen Situation angestrebt (vgl. Abstimmungsbotschaft Gemeinde Rubigen).
Weitere Fragen zum Thema «Naherholung»:
Kann das Naherholungsgebiet Schattholz weiter genutzt werden?
Wie wird der Wanderweg ins Schattholz ab ca. 2035 umgeleitet?
Wird der Betrieb des Kleinkaliber-Schützenstands beeinträchtigt oder ganz eingestellt?
Wer entscheidet über den Verlauf des Wanderweges nach Wiederauffüllung und Aufforstung der Etappe 7?