Wer entscheidet über den Verlauf des Wanderweges nach Wiederauffüllung und Aufforstung der Etappe 7?

Der genaue Verlauf des Wanderweges nach Abschluss der Rekultivierungs- und Aufforstungsarbeiten (ca. im Jahr 2040) wird durch VertreterInnen der Berner Wanderwege, des Kantonalen Amts für Wald und der Gemeinde Rubigen in Absprache mit den Grundeigentümern festgelegt .