Kann das Naherholungsgebiet Schattholz weiter genutzt werden?

Das Naherholungsgebiet Schattholz mit Brätlistelle und der Lernort können während der gesamten Abbauzeit uneingeschränkt benützt werden, ebenso die Wander-, Reit- und Radwege; teilweise mit Umleitung. Beim Schützenstand wird eine Verbesserung der aktuellen Situation angestrebt (vgl. Abstimmungsbotschaft Gemeinde Rubigen).