Der genaue Verlauf des Wanderweges nach Abschluss der Rekultivierungs- und Aufforstungsarbeiten (ca. im Jahr 2040) wird durch VertreterInnen der Berner Wanderwege, des Kantonalen Amts für Wald und der Gemeinde Rubigen in Absprache mit den Grundeigentümern festgelegt .
Weitere Fragen zum Thema «Naherholung»:
Kann das Naherholungsgebiet Schattholz weiter genutzt werden?
Wie wird der Wanderweg ins Schattholz ab ca. 2035 umgeleitet?
Wird der Betrieb des Kleinkaliber-Schützenstands beeinträchtigt oder ganz eingestellt?
Wer entscheidet über den Verlauf des Wanderweges nach Wiederauffüllung und Aufforstung der Etappe 7?