Womit werden die offenen Flächen wieder aufgefüllt?

Die Auffüllung erfolgt mit unverschmutztem Aushubmaterial. Nach dem Auffüllen erfolgt die Rekultivierung. Danach weist das Landwirtschaftsland – wie vor dem Abbau – wieder FFF-Qualität (Fruchtfolgefläche) auf (vgl. Abstimmungsbotschaft Gemeinde Rubigen).

 

Der Auffüllperimeter ist im Überbauungsplan 2 «Rekultivierung und Endgestaltung Minimal- und Maximalvariante» festgelegt (vgl. Abstimmungsbotschaft Gemeinde Rubigen).

 

Bei der Rekultivierung müssen die Erwartungen der Bauern und Waldbesitzer an die Fruchtbarkeit und Ergiebigkeit ihres Bodens beachtet werden. Deshalb wird auf die oberste, fruchtbare Bodenschicht besonders Rücksicht genommen: Ober- und Unterboden werden separat abgetragen, zwischengelagert, begrünt und schonend bewirtschaftet. Später stehen sie unversehrt für die Wiederbegrünung zur Verfügung.

 

Die Renaturierung fördert die Entfaltung des Bodenlebens und ermöglicht Bodenverbesserungen. Durch diese können höhere Erträge bei der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung erreicht und der Hochwasserschutz im Abbaugebiet verbessert werden.

 

Die Wiederauffüllung, Rekultivierung und Renaturierung erfolgen auf der Basis der FSKB-Rekultivierungsrichtlinie.